Die IVDR (Verordnung) legt fest, wie In-vitro-Diagnostika (IVDs) in der Europäischen Union hergestellt, geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden müssen.
Dazu zählen alle medizinischen Tests und Geräte, die außerhalb des Körpers (in vitro) verwendet werden, um Proben wie Blut, Urin oder Gewebe zu untersuchen.

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