Künftig gelten die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Die Richtlinie fordert, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden, was auch die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Produktkennzeichnungen einschließt. Unternehmen haben noch Zeit bis zum 28. Juni 2025, um die Anforderungen des EAA vollständig umzusetzen.

Selbstklebende Etiketten und Kennzeichnung können als integraler Bestandteil von Produkten oder Geräten durch das neue Gesetz zur Barrierefreiheit unter verschiedenen Aspekten betroffen sein und müssen entsprechend optimiert werden. Das Gesetz betrifft Hersteller, Dienstleister und Händler und erfordert, dass die Barrierefreiheit systematisch in die Gestaltung und Entwicklung einfließt.

Die EAA betrifft verschiedenste Bereiche des Lebens, die eine öffentliche Relevanz haben, darunter:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
  • Zahlungsterminals
  • E-Books
  • E-Commerce-Websites

Betroffene Dienstleistungen sind:

  • Telekommunikationsdienste
  • Zugang zu Audio- und Videoinhalten
  • Bankdienstleistungen
  • Online-Shopping

Anwendungsbereiche der EAA in der Kennzeichnung:

  • Technische Produkte: Bedienungsanleitungen oder Sicherheitshinweise auf Etiketten müssen barrierefrei gestaltet sein. Häufig nachgefragte Etiketten sind Typenschilder, Barcode- und QR-Code-Etiketten, Sicherheitsetiketten, Gefahrenetiketten oder auch Kabelkennzeichnung.
  • Medizinprodukte: Medikamente und medizinische Geräte benötigen klare und zugängliche Etiketten, wie Barcode-Etiketten, Sterilisationsetiketten, Warn- und Sicherheitsetiketten.
  • Lebensmittel: Allergene und Inhaltsstoffe müssen leicht zugänglich und verständlich deklariert werden.

Folgende Punkte sind für die barrierefreie Kennzeichnung relevant:

Lesbarkeit und Kontraste

  • Hoher Kontrast: Der Text auf Etiketten muss gut lesbar sein, mit deutlichem Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund (z. B. Schwarz auf Weiß oder Gelb auf Schwarz).
  • Schriftgröße: Mindestschriftgrößen können vorgegeben sein, um sicherzustellen, dass Informationen für sehbehinderte Menschen lesbar sind.
  • Schriftarten: Klare, serifenlose Schriftarten sind bevorzugt, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Taktile Elemente

  • Brailleschrift: Etiketten, die für Personen mit Sehbehinderungen bestimmt sind (z. B. auf Medikamenten), müssen eventuell Informationen in Brailleschrift enthalten.
  • Erhabene Symbole: Für bestimmte Anwendungen, wie die Kennzeichnung von Gefahrenstoffen, können erhabene Symbole oder Strukturen erforderlich sein.

Klare und verständliche Sprache

  • Einfache Formulierungen: Die auf den Etiketten verwendete Sprache sollte klar und leicht verständlich sein, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu helfen.
  • Piktogramme: Ergänzend zu Text können grafische Symbole oder Piktogramme verwendet werden, um Informationen schnell und barrierefrei zu vermitteln.

Materialien und Verarbeitung

  • Haptik: Materialien müssen leicht greifbar sein, insbesondere für Personen mit motorischen Einschränkungen. Einfache Abziehbarkeit (z. B. Anfasser bei Trägerpapier) kann hier wichtig sein.
  • Rutschfeste Beschichtungen: Wenn Etiketten auf Produkten angebracht werden, die häufig angefasst werden, sollte das Material auch für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik rutschfest sein.

Digitale Barrierefreiheit – Verknüpfung mit digitalen Informationen

  • QR-Codes und NFC-Technologie: Barrierefreie Etiketten könnten mit QR-Codes oder NFC-Chips ausgestattet sein, die zusätzliche Informationen in einer zugänglichen digitalen Form (z. B. in großer Schrift, Audio oder Gebärdensprache) bereitstellen.
  • Erklärung der Barrierefreiheit: Informationen sollten für Screenreader kompatibel sein, wenn Etiketten in Verbindung mit digitalen Diensten stehen.

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der EAA unterstützen?

Robos-labels setzt sich aktiv für barrierefreie Kennzeichnungslösungen ein, um Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen. Durch gezielte Designanpassungen optimieren wir die Lesbarkeit und Haptik unserer Etiketten. Kontrastreiche Farben, gut lesbare Schriftarten und fühlbare Strukturen sorgen dafür, dass die Etiketten auch von sehbehinderten oder blinden Personen besser erkannt und genutzt werden können.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Lösungen ist die Technologieintegration. Mithilfe moderner Digitaldruckverfahren drucken wir QR-Codes auf die Etiketten, die zu weiterführenden Informationen oder barrierefreien Inhalten führen. Zudem setzen wir Gießharz-Technologie ein, um Brailleschrift zu integrieren, sodass wichtige Informationen auch taktil erfassbar sind.

Damit unsere barrierefreien Etiketten alle relevanten gesetzlichen Vorgaben erfüllen, arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen. Unsere Qualitätsmanagement-Abteilung hat die Einhaltung der EAA-Anforderungen (European Accessibility Act) im Blick und berät dahin gehend, dass unsere Lösungen die notwendigen Richtlinien erfüllen. So ermöglichen wir bei Bedarf eine barrierefreie Kennzeichnung, die sowohl funktional als auch normgerecht ist.

Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage zu barrierefreien Etiketten!

Wir setzen Ihre Anforderungen um in hochwertige Etikettenlösungen. Ausgewählte Materialien und geeignete Produktionstechnik garantieren beste und dauerhafte Lesbarkeit und sichere Haftung über den gesamten Lebenszyklus der Kennzeichnung hinweg.
Robos-labels hat jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung von Premium-Etiketten für die technische und chemische Industrie, sowie für Automotive und die Medizintechnik. Wir finden auch für Sie die perfekte Etikettenlösung.

Unsere Experten aus dem Technical-Sales-Team erreichen Sie über unser Kontaktformular oder unter anfrage@robos-labels.com, sowie unter Telefon 07154/8225-15. Sprechen Sie uns an!

Den vollständigen Text der EU-Richtlinie 2019/882 finden Sie auf EUR-Lex, der Datenbank für EU-Rechtsvorschriften: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0882

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