Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen (GHS Etiketten) und in Sicherheitsdatenblättern.

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging, gemäß EG – Nr. 1272/2008) regelt die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU auf Grundlage des GHS. Eine Pflicht zur Selbsteinstufung nach CLP besteht für Chemikalien seit 2010 und für Gemische seit 2015.

Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, das GHS in Europa ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen umzusetzen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, GHS-Verordnung).

Durch eine global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit minimiert werden.

Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe werden ersetzt; im GHS treten an die Stelle der Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen die Gefahrenpiktogramme; gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“), R-Sätze die H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen), S-Sätze die P-Sätze (Precautionary Statements).

Bei den Gefahrenpiktogrammen werden teilweise die im Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG verwendeten Gefahrensymbole genutzt. Alle bisherigen Symbole wurden grafisch abgeändert und heben sich durch die rot umrandete Raute mit weißem Hintergrund von den bisherigen quadratischen Symbolen mit orangem Hintergrund ab.

Neu hinzugekommen sind der „Gaszylinder“ für komprimierte Substanzen, das „dicke Ausrufezeichensymbol“ und das Symbol für die Gesundheitsgefahr für Gefahren für die Gesundheit, außer Toxizität (giftig) und Augen- und Hautreizung (Ätzwirkung). Das „Andreaskreuz“ (Symbol mit dem Kennbuchstaben Xn oder Xi) wird zukünftig nicht mehr verwendet und durch die Gefahrenpiktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „dickes Ausrufezeichensymbol“ auf den GHS Etiketten ersetzt.

Da es sich beim GHS um ein zum bisherigen EU-Recht unterschiedliches Konzept handelt, ist eine Einbindung in bestehende Systeme oder direkte Übertragung nicht möglich. Die Stoffe werden zum Teil auch nach anderen Regeln gekennzeichnet; so unterliegt z. B. die Einstufung als „giftig“ anderen Kriterien als im bisherigen EU-Recht.

Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen wiedergegeben. Die Abstufung der Gefahr innerhalb einer Gefahrenklasse erfolgt durch die Unterteilung in Gefahrenkategorien (hazard category). So werden beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien unterteilt. Je nach Gefahrenkategorie werden einem Stoff ein bestimmtes Gefahrenpiktogramm, ein Signalwort – entweder Gefahr (danger) oder Achtung (warning) – und ein Gefahrenhinweis (hazard statement) zugewiesen, der dann auf den GHS Etiketten entsprechend enthalten sein muss.

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