Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hat das Potential, die Verpackungsindustrie grundlegend zu verändern. Mit verbindlichen Zielen zur Reduzierung von Verpackungsabfall und Förderung des Recyclings stellt sie Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für mehr Nachhaltigkeit.

In diesem Beitrag erfahren Sie die Schlüsselaspekte, die Unternehmen kennen und umsetzen müssen, um den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch auf die Etikettenindustrie wird die PPWR erhebliche Auswirkungen haben.

Das Ziel der EU-Verpackungsverordnung

“PPWR” steht für Packaging & Packaging Waste Regulation. Deren Ziel ist es, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der EU deutlich zu reduzieren. Der Ressourcenverbrauch und die Verpackungsabfälle sollen reduziert werden und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. In der neuen Verordnung werden verschiedene Maßnahmen definiert.

Zeitplan und Umsetzung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft

Bis 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein. Bis 2035 soll die Verordnung umfassend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und Anpassungen auf Basis des technologischen Fortschritts und Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen durchgeführt werden. Ab 2035 müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Verpackung vollständig recycelt werden kann.

Recyclingquote steigern durch Post-Consumer-Recyclingmaterial

Ab 2030 ist ein Mindestanteil an Post-Consumer-Recyclingmaterial für alle kunststoffhaltigen Verpackungen vorgeschrieben. Der verstärkte Einsatz an PCR erfordert Investitionen in moderne Recyclingtechnologien und effiziente Sammel- und Sortierstrukturen. So kann die Verfügbarkeit und die Qualität von recyceltem Material sichergestellt werden. Die PCR-Quoten verpflichten die Unternehmen, umweltfreundlichere Verpackungen zu entwickeln und ihre Recyclingpraxis zu verbessern.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die EPR (Extended Producer Responsibility) sieht vor, dass Hersteller und Vertreiber an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen beteiligt werden. Die EPR-Systeme werden umweltmoduliert und bieten den Unternehmen durch niedrigere Gebühren Anreize, eine recyclingfähige Verpackung und einen hohen PCR-Einsatz zu fördern. Bis die EU-Verordnung in Kraft tritt, müssen die Unternehmen die unterschiedlichen nationalen ERP-Systeme in Europa beachten, um rechtssicher zu bleiben.

Einschränkungen bestimmter Einwegverpackungen

Das geplante Verbot von Einwegverpackungen trifft vor allem die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie, sowie die Gastronomie. Das Ziel des Verbots ist es, den Verpackungsmüll zu reduzieren und den Umstieg auf nachhaltigere Lösungen zu fördern. Dies stellt für die Unternehmen eine große Herausforderung dar, denn Verpackungen müssen auf recyclingfähige Alternativen umgestellt werden und neue Vertriebskonzepte entwickelt werden.

Transparenz und Kennzeichnung für Verbraucher

Damit Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können, müssen Verpackungen ab 2035 deutlich als recyclingfähig gekennzeichnet sein. Die verbesserte Transparenz soll Verbraucher sensibilisieren und zum umweltbewussteren Konsum anregen. Produkte können gezielter nachhaltig ausgewählt werden in Bezug auf den PCR-Anteil der Verpackung. Unternehmen, die ihre Verpackungen frühzeitig an die Vorgaben anpassen, können Wettbewerbsvorteile erzielen.

Etikettenindustrie muss sich proaktiv anpassen

Schon jetzt ist die höhere Nachhaltigkeit von Produkten und Verpackungen ein Wettbewerbsvorteil. Umweltfreundlichere Produkte werden nicht nur gesetzliche Vorschrift, sondern werden auch bei Verbrauchern in B2B und B2C präferiert. Etikettenmaterialien und Klebstoffe müssen entsprechend angepasst werden.

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